An einer Holzscheune prangt in riesigen weissen Buchstaben das Wort «nie». Offizielle Aushänge des Militärdepartements sind mit der Anklage «Enteigner» übermalt. Solche ikonischen Bilder prägten 1987 die Abstimmung um die fürs Umweltrecht wegweisende Rothenthurm-Initiative. Diese wollte den Schutz der wenigen verbliebenen Schweizer Moore in die Bundesverfassung schreiben – und damit gleichzeitig den Bau eines Waffenplatzes mitten im Moorgebiet ausserhalb des Dorfs Rothenthurm verhindern.
Mit Erfolg, denn zur Überraschung vieler wurde die Volksinitiative deutlich angenommen. Auch für den Anwalt Martin Pestalozzi bedeutete der verfassungsmässige Schutz von Moorlandschaften eine Sensation. «Das war so nicht zu erwarten», erinnert er sich beim Gespräch in seiner Wohnung in Rüti. Seit über 40 Jahren kämpft der bald 70-jährige Pestalozzi vor Behörden und Gerichten für das Umweltrecht – oft im Namen von Umweltorganisationen, manchmal auch für Einzelpersonen. So auch im Rechtsstreit um den Waffenplatz bei Rothenthurm, bei dem Pestalozzi den WWF und betroffene Bauern vertrat.