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12.06.2024 von Roland Fischer

Erster internationaler Vertrag zu KI

Kurznachricht in Thema Global - Lokal

Achtung Durcheinander: Während man bisher einiges gelesen hat über den «AI Act» der EU, wurde auf europäischer Ebene in den letzten Jahren auch an einem anderen Regelwerk für künstliche Intelligenz gearbeitet (KI). Nun hat der Europarat seine «Frame­work Convention» präsentiert. Während der «AI Act» eher auf die Eindämmung von KI-Risiken fokussiert, geht es bei der Konvention des Europarats um den Schutz unserer Grundrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der für die Unterzeichnerstaaten bindend ist. Ganz im Sinne des Menschenrechtsorgans Europarat steht die Konvention dabei nicht nur den Mitgliedern offen, sondern auch weiteren Staaten – dies ist der Grund, warum etwa die USA oder Israel in Strassburg mitverhandelt haben. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen waren beteiligt, zeigten sich am Ende jedoch mässig zufrieden mit dem Resultat; in den letzten Runden waren sie von den Verhand­lungen ausgeschlossen. Aber immerhin: Die KI-Konvention ist der erste internationale Vertrag zu KI. 

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