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17.03.2021 von Katrin Wohlwend

Die ABS für Kinder

Die Alternative Bank Schweiz (ABS) ist bei Angeboten für Kinder und Jugendliche zurückhaltend. Die Gründe gehen auf die spezielle Geschichte der Bank zurück.


Beitrag der ABS
Artikel in Thema Kind und Geld
Foto: istock.com / Tgordievskaya
Betrachtet man die zum Teil umfangreichen Pakete, mit denen manche Banken Kinder und Jugendliche bereits früh als potenzielle künftige Kundinnen und Kunden adressieren, fällt die ABS eher durch ihre Zurückhaltung auf. Ihr Angebot für Minderjährige beschränkt sich im Wesentlichen auf ein Kindersparkonto und ein Ausbildungskonto. Das Kindersparkonto ist ein klassisches Sparkonto, mit dem Unterschied, dass die Eltern die dort deponierten Gelder nicht beliebig wieder abziehen können. Der Sparbetrag auf dem Kinderkonto wird bei Volljährigkeit an das Kind ausbezahlt. «Es gibt aber die Möglichkeit, dass Eltern Geld von diesem Konto beziehen, wenn sie das Geld nachweislich für eine Investition für das Kind einsetzen, zum Beispiel für ein neues Velo», sagt Irene Weidmann, Co-Leiterin der Beratung für Privatkundinnen und -kunden in der ABS: «Wir müssen das aber überprüfen können, zum Beispiel anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen. Und weil bei der ABS pro Kunde oder Kundin nur ein Sparkonto geführt werden kann, ist neben einem Kinderkonto kein weiteres Sparkonto möglich.» Das ABS-Ausbildungskonto ist ein Angebot für junge Menschen von 16 bis 30 Jahren, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren. Auf das Ausbildungskonto werden keine Gebühren erhoben, und auf Wunsch wird eine – ebenfalls gebührenfreie – Debitkarte oder eine Prepaid-Kreditkarte ausgestellt. Bei Minderjährigen braucht es dafür die schriftliche Zustimmung der Eltern. 
Gern würde die ABS ihr Angebot für Kinder und Jugendliche weiterentwickeln, gerade weil sie als werteorientierte Bank stets die künftigen Generationen im Blick hat. Im Leitbild ist festgehalten, dass die ABS der «weltverträglichen Lebensqualität heutiger wie künftiger Generationen verpflichtet» ist. Allerdings müsste ein neues Angebot für Kinder und Jugendliche zu den Werten der ABS passen und mit der entsprechenden Sorgfalt aufgebaut werden. «Im Privatkundengeschäft standen wir in den vergangenen Jahren vor vielen Herausforderungen, weshalb wir uns bei Kindern aufgrund unserer beschränkten Ressourcen auf das Grundangebot fokussiert haben», sagt Michael Diaz, Leiter des Bereichs Anlegen und Mitglied der ABS-Geschäftsleitung: «Bei Innovationen und bei der Produktentwicklung standen die letzten Jahre stark im Zeichen von Digitalisierung und Effizienzsteigerung.» 

ABS-Aktien – sonst nichts

Im Anlagebereich wartet die ABS mit einer Besonderheit auf: Für Minderjährige können ausschliesslich ABS-Aktien gezeichnet werden. Alle anderen Formen der Geldanlagen sind ausgeschlossen, wenn die Vermögenswerte dem Kind gehören. Aktuell wird die ABS von zwanzig minderjährigen Aktionärinnen und Aktionären mitgetragen.
Der Ausschluss anderer Anlageprodukte, so auch des ABS-Anlagefonds, hängt mit der Anforderung zusammen, die sogenannte Mündelsicherheit zu gewährleisten. Diese schränkt die Möglichkeiten stark ein, denn sie soll sicherstellen, dass Vermögenswerte von Minderjährigen in möglichst risikoarme Anlageformen gesteckt werden. So weit, so verständlich. 
Doch was hat es mit der Ausnahme für ABS-Aktien auf sich? Sie sind zwar nicht an der Börse kotiert und sicher kein Hochrisikogeschäft, trotzdem können sie – wie alle Aktien – Wertschwankungen aufweisen. Die Recherche nach dem Ursprung dieser schon lange bestehenden, quasi zum Inventar gehörenden Regel führt in die spezielle Geschichte der Bank: Anfangs bot die ABS keine Anlageberatung an. Erst 2002 begann sie mit dem Vertrieb nachhaltiger Anlagefonds von Drittanbietern, aus Gründen der wirtschaftlichen Stabilität und weil die Nachfrage seitens der Kundinnen und Kunden konstant hoch war. 
Dennoch reflektiert die ABS bis heute ihr Verhältnis zum Anlagegeschäft, vor allem wegen des eigenen Anspruchs, mit ihrem Geschäftsmodell möglichst viel und direkt zur Realwirtschaft beizutragen. ABS-Aktien erfüllen diesen Anspruch, und so erstaunt es nicht, dass man diese Ausnahme für Kinder zuliess, um Eltern, Göttis und Grosseltern die Möglichkeit zu geben, Kindern oder Jugendlichen ein gutes Vermächtnis mit auf den Weg zu geben und sie an der ABS teilhaben zu lassen. Offiziell dokumentiert ist dieser Zusammenhang nicht, aber in Gesprächen mit den dienstältesten Mitarbeitenden der ABS taucht das Bild vom guten und realwirtschaftlichen Vermächtnis in einer ansonsten anlageskeptischen frühen ABS immer wieder auf.
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