Am 25. März 2020 verabschiedete der Bundesrat eine Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, erhalten Unternehmen Liquiditätshilfen von insgesamt mehr als 60 Milliarden Franken. Auch die ABS nimmt am Covid-19- Programm teil und gewährt bereits bestehenden Kundinnen und Kunden, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, schnell und unbürokratisch Kredite.
Die ersten Covid-19-Kredite konnte die ABS bereits am Freitag, dem 27. März 2020, nur zwei Tage nach Inkrafttreten der Notverordnung, auszahlen. Dem war eine intensive Arbeitswoche vorausgegangen: Das ganze ABS-Team hat bereichsübergreifend an einem Strang gezogen. Ich war erstaunt und berührt, was wir auch als kleine Bank in so kurzer Zeit für unsere Kundinnen und Kunden auf die Beine stellen konnten!
Gleich zu Beginn des Lockdown schufen wir eine Taskforce, um schnell auf die Folgen der Krise reagieren zu können. Die Geschäftsleitung, unsere Verwaltungsratspräsidentin und Mitarbeitende aus unterschiedlichen Abteilungen konferieren seitdem fast täglich per Telefon über die Folgen des Lockdown für die ABS und für unsere Kundinnen und Kunden. Noch bevor wir wussten, welches Unterstützungspaket der Bundesrat schnüren würde, entwickelten wir Lösungen. Bereits in der ersten Lockdown-Woche vereinbarten wir mit einigen Kreditkundinnen und -kunden, dass sie – zumindest für das erste Quartal 2020 – die vertragliche Rückzahlung von Kreditraten aussetzen können, um ihre Liquidität zu sichern.