Während die Umweltbelastung im Inland abnimmt, exportiert die Schweiz immer mehr Emissionen. 2001 fielen laut Bundesamt für Umwelt 73 Prozent der von der Schweiz verursachten Umweltbelastung im Ausland an – 1996 waren es noch 56 Prozent. Dieser Trend, aber auch das Geschäftsgebaren von Schweizer Konzernen im Ausland generell hat zur Lancierung der 2016 eingereichten Konzernverantwortungsinitiative geführt. Das inzwischen von 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützte Begehren verlangt für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz eine verbindliche Sorgfaltspflicht punkto Ökologie und Menschenrechte: Unternehmen müssen abklären, welche Risiken für Menschenrechte und Umwelt aus ihrer Geschäftstätigkeit entstehen und gegebenenfalls Massnahmen zur Reduktion einleiten. Kommt es dennoch zu Verletzungen von Menschenrechten oder zu Umweltschäden, muss transparent dokumentiert werden, was die Firma dagegen unternimmt. In der Sommersession 2018 wird im Parlament ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative diskutiert. Das Ergebnis der Debatte war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Wird die Initiative nicht zurückgezogen, gelangt sie voraussichtlich 2019 zur Abstimmung.