«Ich bin müde», sagt ein Fahrer, den ich während der Recherche für diesen Artikel in Genf traf. Er warte immer noch: «Es hat sich nichts geändert, ich habe immer noch keinen Vertrag. Die 25 Prozent, die Uber zurückbehält, sind viel zu viel. Die Arbeit ist ein Verlustgeschäft. Aber was kann ich schon tun?» Er wird auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts warten müssen, der dieses Jahr fallen soll.
Ein Blick zurück auf eine mehrstufige Auseinandersetzung, die zunächst nur den Essenslieferdienst und später auch den Personenfahrdienst von Uber betraf: Im Juni 2019 zwangen die Genfer Behörden Uber Eats und seine Konkurrenten dazu, «sich an das Gesetz zu halten» und ihre selbständigen Kurierinnen und Kuriere anzustellen. Während die anderen Anbieter die Vorgaben akzeptierten, legte Uber Eats Rekurs ein. Im Juni 2020 unterlag das Unternehmen vor dem kantonalen Verwaltungsgericht und legte danach Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Im Dezember desselben Jahres verpflichtete der Kanton Genf Uber dazu, auch den Arbeitnehmerstatus seiner Taxifahrerinnen und -fahrer anzuerkennen. Doch auch dagegen leistete das US-amerikanische Unternehmen Widerstand.