Die Ausschlusskriterien der Anlage- und Kreditrichtlinien gelten für die gesamte Geschäftstätigkeit der ABS. Dies ist eine Besonderheit. Bei anderen Banken gelten Ausschlusskriterien oft nur für das Produktsegment nachhaltige Anlagen. Dabei werden häufig Unternehmen ausgeschlossen, die in Waffen- oder Drogenproduktion und -handel sowie Glücksspiel und Pornografie involviert sind.
Die Ausschlusskriterien der ABS sind strenger und umfassender, denn alle Unternehmen und Projekte, die von der ABS finanziert werden, müssen soziale und ökologische Mindestanforderungen erfüllen. Ausgeschlossen werden beispielsweise Unternehmen, die gegen Arbeitsrechte oder Umweltgesetze verstossen, die fossile Energieträger fördern oder nicht nachhaltige Bauprojekte und Bodenspekulation betreiben, und vieles mehr. Die Ausschlusskriterien lassen sich in fünf Bereiche zusammenfassen:
- Verstösse gegen Grundrechte und Gesetz sowie soziale Ungleichheiten
- Gesundheitsschädigung und Angriffe gegen die körperliche Unversehrtheit
- Ausschlüsse aufgrund des Vorsorgeprinzips
- Toxische Produkte und Emissionen mit hohem Schadenspotenzial
- Schädliches Umweltverhalten und Misshandlung von Tieren
Dass die ABS nach dem Vorsorgeprinzip handelt, ist auch eine Besonderheit. Damit schliesst sie Unternehmen aus, deren Geschäftstätigkeit Belastungen und Schäden für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit verursachen könnte. Dies tut sie auch dann, wenn das vollständige Wissen darüber fehlt, ob tatsächlich ein Schaden für Umwelt und Mensch eintreten wird. Als Verstösse gegen das Vorsorgeprinzip gelten beispielsweise die landwirtschaftlich genutzte Gentechnologie.