Wir konzentrieren uns auf Massnahmen bei Zinsen und Freigrenzen, da sie verursachergerecht sind und wir sie im Vergleich zu Gebühren als fairer erachten. Bei Zinsen leisten kleinere Vermögen einen geringeren und grössere Vermögen einen proportional höheren Beitrag. Zudem können Zinsen relativ rasch auf sich ändernde Marktverhältnisse angepasst werden, zum Beispiel auf einen inflationsbedingten Anstieg des Zinsniveaus.
Eine Anpassung bei den Gebühren haben wir nur beim Einlagekonto für Vereine vorgenommen. Der administrativ und regulatorisch bedingte Aufwand wird durch die Gebühren bei Weitem nicht gedeckt. Gemeinnützige Organisationen und Vereine liegen uns aber am Herzen, denn häufig besteht eine Wertegemeinschaft mit der ABS. Darum möchten wir gemeinnützigen Organisationen künftig auch mehr bieten: Für den Bereich Wirkungsanlagen haben wir ein spezielles Beratungsangebot für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen lanciert. Wir verzichten hier auf feste Preise. Die gemeinnützige Organisation selbst bestimmt, wie viel ihr die Beratung wert ist. Gemeinsam mit dem Center for Philanthropy Studies an der Universität Basel (CEPS) haben wir einen dazugehörigen Leitfaden herausgegeben, der gratis zur Verfügung steht.
Mehr Infos unter: abs.ch/wirkungsanlagen
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Gerne sind wir für Sie da: www.abs.ch/kontakt