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Mit Wirkung anlegen

Ein neues Angebot der ABS für gemeinnützige Organisationen


Beitrag der ABS
Kurznachricht in Thema Umwelt im Recht
Illustration: artischock.net
Wie können gemeinnützige Organisationen mit ihrem Ver­mögen möglichst viel Gutes bewirken? Ein neues Beratungsangebot der Alternativen Bank Schweiz und ein Leitfaden, der ­gemeinsam mit dem «Center for Philanthropy Studies» in Basel erarbeitet wurde, sollen dabei helfen.
Was bedeutet «Mit Wirkung anlegen»? Neben einer finanziellen Rendite ­sollen die Anlagen auch eine positive soziale und ökologische Wirkung erzielen, die gemessen werden kann. Zu unterscheiden ist dabei zwischen ­Anlagen, die dem statuarischen Zweck nicht widersprechen, – also: im Sinne der jeweiligen Organisation der Welt nicht (zu sehr) schaden – und solchen, die ihn aktiv fördern. Den Spielraum setzen vor allem die eigenen Anlagerichtlinien. Sie können den Einsatz von Finanzinstrumenten mit hoher Wirkung fördern oder einschränken.

Leitfaden mit Praxisbeispielen

«Gemeinnützige Organisationen haben oft noch viel ungenutztes Poten­zial bei zweckbezogenen Anlagen», davon ist Professor Georg von Schnurbein, Professor für Stiftungsmanagement und Direktor des Center for Philanthropy Studies an der Universität Basel (CEPS), überzeugt. Der neue Leitfaden «Mit Wirkung anlegen» soll gemeinnützigen Organisationen die Auseinandersetzung mit dem Thema Wirkungsanlage erleichtern und zur konkreten Umsetzung zweckfördernder Anlagen ermutigen. Die ABS und das CEPS haben in dem Leitfaden gemeinsam ein Vorgehen in sieben Schritten erarbeitet, das durch Praxisbeispiele veranschaulicht wird. 

Beratung ohne fixe Kosten

Darüber hinaus bietet die ABS gemeinnützigen Organisationen neu gezielte Beratung an, die bei der Um­setzung des Leitfadens helfen sollen. Das Beratungsangebot umfasst die Be­gleitung bei der Ausarbeitung oder ­Anpassung des Anlagereglements, Depotanalysen mit Nachhaltigkeitseinschätzung, Expertise zu Depots, die bei Drittbanken bewirtschaftet werden, oder Vorträge zu Themen wie nach­haltige Geldanlagen, Impact Investing oder dem CO2-Fussabdruck von Wertschriftendepots. Für diese Dienst­leistungen erhebt die ABS keine fixen Gebühren. Kundinnen und Kunden bestimmen, was ihnen unsere Leistung wert ist. Das Angebot richtet sich in erster Linie an mittelgrosse gemeinnützige Organisationen mit ­einem potenziellen Anlagevermögen von 250 000 Franken. 
«Gemeinnützige Organisationen können mit ihren Anlagen einen ­Beitrag im Sinne ihres statuarischen Zwecks leisten», sagt Michael Diaz, ­Leiter des Bereichs Anlegen und ­Mitglied der Geschäftsleitung der ABS. «Wir möchten Stiftungen und Vereine auf diesem Weg mit unserer Expertise unterstützen.»

Weitere Infos unter: abs.ch/wirkungsanlagen
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